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673.221 AGR CH-AG

§ 1 Allgemeines Geschäftsreglement (AGR) - Zweck

Zweck
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§ 1 AGR · Zweck

1. Das AGR regelt die Führung des Unternehmens, die Verantwortlichkeiten und Befugnisse der obersten Organe sowie die Grundsätze der Organisation.

2. Folgende Dokumente, die durch den Verwaltungsrat erlassen werden, sind integrierender Bestandteil des AGR

a) Funktionen-Organigramm (Anhang 1),

b) Funktionen-Matrix (Anhang 2).

Allgemeines Geschäftsreglement (AGR) - Zweck § 2 AGR →

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