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673.216 PersR CH-AG

§ 5 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Auflösung des Anstellungsverhältnisses ohne Kündigung

Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 5 PersR · Auflösung des Anstellungsverhältnisses ohne Kündigung

1. Das Anstellungsverhältnis endet ohne Kündigung

a) bei Erreichen der Altersgrenze (Ziff. 9);

b) mit Ablauf eines befristeten Vertrages.

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