673.216
PersR
CH-AG
§ 5 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Auflösung des Anstellungsverhältnisses ohne Kündigung
Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 5 PersR · Auflösung des Anstellungsverhältnisses ohne Kündigung
1. Das Anstellungsverhältnis endet ohne Kündigung
a) bei Erreichen der Altersgrenze (Ziff. 9);
b) mit Ablauf eines befristeten Vertrages.