673.216
PersR
CH-AG
§ 41 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Unfallversicherung
Ferien, Urlaub, Vorsorge und Versicherungen
§ 41 PersR · Unfallversicherung
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen des UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Beträgt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, besteht nur Deckung für Berufsunfälle.
2. Die AGV schliesst in Ergänzung zum UVG eine Zusatzversicherung ab.
3. Die Prämien bezahlt die AGV.
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