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673.216 PersR CH-AG

§ 41 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Unfallversicherung

Ferien, Urlaub, Vorsorge und Versicherungen
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§ 41 PersR · Unfallversicherung

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen des UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Beträgt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, besteht nur Deckung für Berufsunfälle.

2. Die AGV schliesst in Ergänzung zum UVG eine Zusatzversicherung ab.

3. Die Prämien bezahlt die AGV.

4. ...

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