673.216
PersR
CH-AG
§ 4 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Auflösung des Anstellungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen
Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 4 PersR · Auflösung des Anstellungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen
1. Die Vertragsparteien können das Anstellungsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendigen.