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673.216 PersR CH-AG

§ 4 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Auflösung des Anstellungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen

Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 4 PersR · Auflösung des Anstellungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen

1. Die Vertragsparteien können das Anstellungsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendigen.

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