673.216
PersR
CH-AG
§ 38 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Lohnfortzahlung während Militär- und anderen Dienstleistungen
Ferien, Urlaub, Vorsorge und Versicherungen
§ 38 PersR · Lohnfortzahlung während Militär- und anderen Dienstleistungen
1. Während der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen in Armee, Zivilschutz und Feuerwehr und im zivilen Ersatzdienst besteht der Anspruch auf das volle Gehalt. Diese Regelung gilt auch für die Beförderungsdienste.
2. Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung fallen an die AGV. Von den Gemeinden bei Feuerwehrkursen ausgerichtete Tagesentschädigungen sind, soweit sie für die Arbeitstage ausbezahlt werden, an die AGV abzuliefern.
3. ...