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673.216 PersR CH-AG

§ 37 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Bezahlte freie Tage

Ferien, Urlaub, Vorsorge und Versicherungen
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§ 37 PersR · Bezahlte freie Tage

1. Als bezahlte freie Tage gelten Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag. Als bezahlte halbe freie Tage gelten die Nachmittage des 1. Mai und des 24. Dezember.

2. Vorbehalten bleiben lokale offizielle Feiertage am Arbeitsort.

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