673.216
PersR
CH-AG
§ 28 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Spesen
Gehalt, Spesen, Zulagen und Vergünstigungen
§ 28 PersR · Spesen
1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden die mit dienstlichen Tätigkeiten verbundenen Spesen und Barauslagen gemäss den vom Verwaltungsrat festgelegten Ansätzen vergütet.