673.216
PersR
CH-AG
§ 27 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Leistungsbewertung
Gehalt, Spesen, Zulagen und Vergünstigungen
§ 27 PersR · Leistungsbewertung
1. Die Vorgesetzten führen mindestens einmal jährlich mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Beurteilungs- und Förderungsgespräch.
2. Die Beurteilung umfasst eine Bestandesaufnahme, in der unter anderem die Arbeitsziele, der Grad der Zielerfüllung und die Art der Arbeitserledigung enthalten sind. Sie beeinflusst die Gehaltsentwicklung und soll auf die persönliche und berufliche Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichtet sein.