673.216
PersR
CH-AG
§ 24 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Gehaltsanspruch
Gehalt, Spesen, Zulagen und Vergünstigungen
§ 24 PersR · Gehaltsanspruch
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für ihre Arbeitsleistungen Anspruch auf ein anforderungs- und leistungsorientiertes Gehalt, welches unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbewertung (Anhang 1 Funktionsstruktur) und der Gehaltsbänder (Anhang 2) festgelegt wird.
1bis. ...
2. Das Jahresgehalt wird in 13 gleichen Teilen monatlich ausgerichtet. Das 13. Monatsgehalt wird im November ausbezahlt.
3. Bei Ein- und Austritt im Verlaufe des Kalenderjahres wird das 13. Monatsgehalt anteilsmässig ausgerichtet.