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673.216 PersR CH-AG

§ 24 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Gehaltsanspruch

Gehalt, Spesen, Zulagen und Vergünstigungen
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§ 24 PersR · Gehaltsanspruch

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für ihre Arbeitsleistungen Anspruch auf ein anforderungs- und leistungsorientiertes Gehalt, welches unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbewertung (Anhang 1 Funktionsstruktur) und der Gehaltsbänder (Anhang 2) festgelegt wird.

1bis. ...

2. Das Jahresgehalt wird in 13 gleichen Teilen monatlich ausgerichtet. Das 13. Monatsgehalt wird im November ausbezahlt.

3. Bei Ein- und Austritt im Verlaufe des Kalenderjahres wird das 13. Monatsgehalt anteilsmässig ausgerichtet.

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