673.216
PersR
CH-AG
§ 22 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Vertrauensärztliche Untersuchung
Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 22 PersR · Vertrauensärztliche Untersuchung
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in begründeten Fällen zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auf Kosten der AGV verpflichtet werden.
2. Es müssen mehrere Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.