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673.216 PersR CH-AG

§ 2 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Zuständigkeiten

Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 2 PersR · Zuständigkeiten

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die nebenberuflich für die AGV tätigen werden von der Geschäftsleitung der AGV angestellt.

1bis. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und die bzw. der Vorsitzende der Geschäftsleitung werden durch den Verwaltungsrat angestellt.

1ter. ...

2. ...

3. ...

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