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673.216 PersR CH-AG

§ 19 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Öffentliche Ämter

Allgemeine Rechte und Pflichten
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§ 19 PersR · Öffentliche Ämter

1. Die Bewerbung für ein öffentliches Amt bedarf der Bewilligung der Geschäftsleitung.

2. Die Bewilligung wird verbunden mit einer Regelung bezüglich Inanspruchnahme von Arbeitszeit, Kompensation beanspruchter Arbeitszeit und Verwendung von Nebeneinnahmen.

3. Die Bewilligung kann verweigert oder mit Auflagen verbunden werden, wenn die Erfüllung der Pflichten aus dem Anstellungsverhältnis beeinträchtigt werden oder eine Interessenkollision entstehen könnte.

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