Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
673.216 PersR CH-AG

§ 14 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Sorgfalts- und Interessenwahrungspflichten

Allgemeine Rechte und Pflichten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 PersR · Sorgfalts- und Interessenwahrungspflichten

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben während der Arbeitszeit ihre Aufgaben engagiert, fokussiert und gewissenhaft zu erfüllen.

2. Im Interesse einer rationellen Arbeitsbewältigung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGV verpflichtet, sich nötigenfalls gegenseitig auszuhelfen.

3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können entsprechend ihren Fähigkeiten und soweit zumutbar verpflichtet werden, andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Abwesenheit zu vertreten.

← § 13 PersR Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Geltungsbereich und anwendbares Recht § 15 PersR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →