673.216
PersR
CH-AG
§ 14 Personalreglement der Aargauischen Gebäudeversicherung (PersR) - Sorgfalts- und Interessenwahrungspflichten
Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 14 PersR · Sorgfalts- und Interessenwahrungspflichten
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben während der Arbeitszeit ihre Aufgaben engagiert, fokussiert und gewissenhaft zu erfüllen.
2. Im Interesse einer rationellen Arbeitsbewältigung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGV verpflichtet, sich nötigenfalls gegenseitig auszuhelfen.
3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können entsprechend ihren Fähigkeiten und soweit zumutbar verpflichtet werden, andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Abwesenheit zu vertreten.