673.156
PFVRFP
CH-AG
§ 9 Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung von Feuer- und Elementarschäden (Präventionsfondsverordnung, PFV) - Beitragsvoraussetzungen
Beiträge Elementarschadenprävention - Unterstützung des Objektschutzes
§ 9 Präventionsfondsverordnung, PFV · Beitragsvoraussetzungen
1. Unterstützt werden Schutzmassnahmen an einzelnen Objekten sowie koordinierte Objektschutzmassnahmen,
a) für die aufgrund der Lage der zu schützenden Objekte ein erhöhter Bedarf besteht,
b) die baulich und technisch geeignet sind, Objekte weitgehend vor drohenden Elementarschäden zu schützen.