673.156
PFVRFP
CH-AG
§ 8 Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung von Feuer- und Elementarschäden (Präventionsfondsverordnung, PFV) - Beitragsvoraussetzungen und -höhe
Beiträge Elementarschadenprävention - Unterstützung von Grundlagen der Raumplanung
§ 8 Präventionsfondsverordnung, PFV · Beitragsvoraussetzungen und -höhe
1. Als unterstützungswürdige Grundlagen der Raumplanung gelten grundlegende Untersuchungen wie Risikokataster und Gefahrenkarten.
2. Die Beitragsleistung richtet sich danach, in welchem Mass die Grundlagen der Verringerung des Elementarrisikos dienen, und beträgt höchstens 30 % des Aufwands.