§ 3 Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung von Feuer- und Elementarschäden (Präventionsfondsverordnung, PFV) - Gesuch
§ 3 Präventionsfondsverordnung, PFV · Gesuch
1. Beitragsgesuche sind zeitlich so einzureichen, dass die Mitwirkung der AGV bei der Projektierung sichergestellt ist.
2. Das Beitragsgesuch muss enthalten
a) Name der projektverantwortlichen Stelle für die Unterstützung von Grundlagen der Raumplanung,
b) Name der Gebäudeeigentümerin beziehungsweise des -eigentümers und Bezeichnung des Gebäudes beim Objektschutz beziehungsweise der betroffenen Gebäude bei einer koordinierten Objektschutzmassnahme sowie bei Brandschutzvorkehrungen,
c) Beschrieb des Gesuchgegenstands mit Planunterlagen,
d) Kostenvoranschlag; im Falle einer koordinierten Objektschutzmassnahme können zusätzlich Kostenvoranschläge der die einzelnen Gebäude betreffenden Objektschutzmassnahmen eingefordert werden,
e) Name der projektverantwortlichen Stelle bei Wasserbauprojekten, eine Kostenübersicht, einen Beschrieb des Projekts sowie eine Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Beitragsleistung gemäss § 11 erfüllt sind.