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673.156 PFVRFP CH-AG

§ 14 Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung von Feuer- und Elementarschäden (Präventionsfondsverordnung, PFV) - Verfall des Beitragsanspruchs

Kürzung und Verfall der Beiträge
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§ 14 Präventionsfondsverordnung, PFV · Verfall des Beitragsanspruchs

1. Die Beitragszusicherung verfällt, sofern die Abrechnung nicht innert drei Jahren der AGV eingereicht wird. Auf begründetes Gesuch hin kann die Frist angemessen verlängert werden.

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