673.156
PFVRFP
CH-AG
§ 14 Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung von Feuer- und Elementarschäden (Präventionsfondsverordnung, PFV) - Verfall des Beitragsanspruchs
Kürzung und Verfall der Beiträge
§ 14 Präventionsfondsverordnung, PFV · Verfall des Beitragsanspruchs
1. Die Beitragszusicherung verfällt, sofern die Abrechnung nicht innert drei Jahren der AGV eingereicht wird. Auf begründetes Gesuch hin kann die Frist angemessen verlängert werden.