Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
671.200 GNB CH-AG

§ 10 Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB) - Inhalt der Konzession

Konzession
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 GNB · Inhalt der Konzession

1. Die Konzession regelt insbesondere Art, Umfang und Dauer der Nutzung, Verpflichtungen bei Erlöschen der Konzession sowie die Berechnung der Konzessionsabgabe.

2. Der Regierungsrat kann weitere Nebenbestimmungen aufnehmen, insbesondere über Inbetriebnahme, Betriebssicherheit, Versicherungspflicht, Haftung für besondere Risiken, Widerruf, Rückkauf und Rückkaufsrecht bei Übertragungen und beim Erlöschen der Konzession.

← § 9 GNB Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB) - Zweck § 11 GNB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →