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671.200 GNB CH-AG

§ 1 Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB) - Zweck

Einleitung
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§ 1 GNB · Zweck

1. Dieses Gesetz regelt die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen.

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