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662.111 STVAOCRUMCGebührV CH-AG

§ 9 Gebührenverordnung (GebührV) - Kantonspolizei

Verwaltungsgebühren - Aufgabenbereiche des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) - Aufgabenbereich Polizeiliche Sicherheit
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§ 9 GebührV · Kantonspolizei

1. Die Kantonspolizei erhebt folgende Gebühren

a) Leistungen im Bereich Alarmierung

1. erstmaliger Anschluss an das Alarmnetz: Fr. 650.-

2. jährliches Anschlussabonnement: Fr. 260.-

3. Anpassung von polizeilichen Alarmplänen: Fr. 325.-

4. Einsatzkosten bei einem Fehlalarm: Fr. 325.-

b) Personen- und Passkontrollen auf Flugplätzen zu Lasten der Betreiberin oder des Betreibers des Flugplatzes

1. pro Einsatz zwischen 06.00 und 20.00 Uhr: Fr. 100.-

2. pro Einsatz zwischen 20.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: Fr. 125.-

c) Leistungen im Bereich der Kriminalprävention und des Bedrohungsmanagements; pro Einsatzstunde und Beratungsperson: Fr. 150.-

d) Einsätze bei sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen

1. für Einsatzkräfte der Kantonspolizei zu Lasten der veranstaltenden Person; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-

2. bei gemeinnützigen Veranstaltungen oder bei Anlässen der Jugend- und Nachwuchsförderung sowie bei nichtkommerziellen sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen zu Lasten der veranstaltenden Person; nach Kosten min. 50 %

3. bei jährlich mehrmals stattfindenden Sportveranstaltungen; Jahrespauschale von min. 25 % der Kosten gemäss Vereinbarung mit der veranstaltenden Person

e) Bewilligung gemäss Art. 3a Abs. 1 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007; nach Kosten: Fr. 50.- bis Fr. 2'000.-

f) Befreiung von der Pflicht zur Führung des Arbeitsbuchs im Bereich der Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit von berufsmässigen Motorfahrzeugführerinnen und -führern: Fr. 50.-

g) Verkehrsgutachten; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-

h) Ausnahme- und Schwertransporte; nach Kosten

1. für die verkehrspolizeiliche Planung und Begleitung; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 150.-

2. für den Hin- und Rückfahrtsweg: Fr. 150.-

i) Planung und Begleitung von Nukleartransporten (Castor); pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-

j) ausserordentliche Leistungen im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe, wie gesonderte Gefangenentransporte, Mietausweisungen; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-

k) Ein- und Abstellen von sichergestellten oder beschlagnahmten Motorfahrzeugen zu Lasten der fehlbaren Lenkerinnen und Lenker

1. pro Tag und Fahrzeug in Einstellgaragen während der ersten drei Monate: Fr. 8.-

2. pro Tag und Fahrzeug auf Abstellplätzen während der ersten drei Monate: Fr. 6.50

3. danach; pro Tag und Fahrzeug: Fr. 3.-

l) Leistungen im Bereich der privaten Sicherheitsdienste, wie die Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen und Änderungen, der Entzug von Bewilligungen sowie die Bearbeitung von Meldungen zu Anstellungen von Personen mit Sicherheitsaufgaben; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-

m) Leistungen im Bereich der Waffengesetzgebung, wie die Abnahme von Prüfungen, die Erteilung und Ablehnung von Bewilligungen, die Beschlagnahme sowie das Aufbewahren von Waffen: gemäss Bundesrecht

n) Leistungen im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen

1. allgemeine Amtshandlungen gemäss den Art. 113-116 der Sprengstoffverordnung (SprstV) vom 27. November 2000; pro Stunde durchschnittlich Fr. 120.-: innerhalb des bundesrechtlichen Gebührenrahmens

2. Ausstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung betreffend explosionsgefährliche Stoffe: Fr. 30.-

o) Bewilligungen im Strassenverkehr; nach Kosten

1. Betrieb von Lautsprecheranlagen auf Motorfahrzeugen: Fr. 100.- bis Fr. 300.-

2. Veranstaltungen: Fr. 100.- bis Fr. 3'000.-

3. übrige Bewilligungen: max. Fr. 1'000.-

p) Einzug von Ausweisen und Kontrollschildern: Fr. 150.-

q) Ermächtigung des Gemeinderats, Verkehrskontrollen durchzuführen und Anzeigen zu erstatten; nach Kosten: Fr. 800.-

r) Rettungseinsätze auf Gewässern

1. pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-

2. Rettungsboot mit Maschinenantrieb; pro Stunde: Fr. 85.-

2. Wird eine Gebühr gemäss Absatz 1 lit. a Ziff. 4 entrichtet, leistet die Kantonspolizei den Polizeikräften der Gemeinden folgende Vergütung

a) beim gemeinsamen Ausrücken der Polizeikräfte der Gemeinden und der Kantonspolizei: Fr. 150.-

b) beim alleinigen Ausrücken der Polizeikräfte der Gemeinden: Fr. 300.-

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