§ 9 Gebührenverordnung (GebührV) - Kantonspolizei
§ 9 GebührV · Kantonspolizei
1. Die Kantonspolizei erhebt folgende Gebühren
a) Leistungen im Bereich Alarmierung
1. erstmaliger Anschluss an das Alarmnetz: Fr. 650.-
2. jährliches Anschlussabonnement: Fr. 260.-
3. Anpassung von polizeilichen Alarmplänen: Fr. 325.-
4. Einsatzkosten bei einem Fehlalarm: Fr. 325.-
b) Personen- und Passkontrollen auf Flugplätzen zu Lasten der Betreiberin oder des Betreibers des Flugplatzes
1. pro Einsatz zwischen 06.00 und 20.00 Uhr: Fr. 100.-
2. pro Einsatz zwischen 20.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: Fr. 125.-
c) Leistungen im Bereich der Kriminalprävention und des Bedrohungsmanagements; pro Einsatzstunde und Beratungsperson: Fr. 150.-
d) Einsätze bei sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen
1. für Einsatzkräfte der Kantonspolizei zu Lasten der veranstaltenden Person; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-
2. bei gemeinnützigen Veranstaltungen oder bei Anlässen der Jugend- und Nachwuchsförderung sowie bei nichtkommerziellen sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen zu Lasten der veranstaltenden Person; nach Kosten min. 50 %
3. bei jährlich mehrmals stattfindenden Sportveranstaltungen; Jahrespauschale von min. 25 % der Kosten gemäss Vereinbarung mit der veranstaltenden Person
e) Bewilligung gemäss Art. 3a Abs. 1 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007; nach Kosten: Fr. 50.- bis Fr. 2'000.-
f) Befreiung von der Pflicht zur Führung des Arbeitsbuchs im Bereich der Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit von berufsmässigen Motorfahrzeugführerinnen und -führern: Fr. 50.-
g) Verkehrsgutachten; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-
h) Ausnahme- und Schwertransporte; nach Kosten
1. für die verkehrspolizeiliche Planung und Begleitung; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 150.-
2. für den Hin- und Rückfahrtsweg: Fr. 150.-
i) Planung und Begleitung von Nukleartransporten (Castor); pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-
j) ausserordentliche Leistungen im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe, wie gesonderte Gefangenentransporte, Mietausweisungen; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-
k) Ein- und Abstellen von sichergestellten oder beschlagnahmten Motorfahrzeugen zu Lasten der fehlbaren Lenkerinnen und Lenker
1. pro Tag und Fahrzeug in Einstellgaragen während der ersten drei Monate: Fr. 8.-
2. pro Tag und Fahrzeug auf Abstellplätzen während der ersten drei Monate: Fr. 6.50
3. danach; pro Tag und Fahrzeug: Fr. 3.-
l) Leistungen im Bereich der privaten Sicherheitsdienste, wie die Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen und Änderungen, der Entzug von Bewilligungen sowie die Bearbeitung von Meldungen zu Anstellungen von Personen mit Sicherheitsaufgaben; pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-
m) Leistungen im Bereich der Waffengesetzgebung, wie die Abnahme von Prüfungen, die Erteilung und Ablehnung von Bewilligungen, die Beschlagnahme sowie das Aufbewahren von Waffen: gemäss Bundesrecht
n) Leistungen im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen
1. allgemeine Amtshandlungen gemäss den Art. 113-116 der Sprengstoffverordnung (SprstV) vom 27. November 2000; pro Stunde durchschnittlich Fr. 120.-: innerhalb des bundesrechtlichen Gebührenrahmens
2. Ausstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung betreffend explosionsgefährliche Stoffe: Fr. 30.-
o) Bewilligungen im Strassenverkehr; nach Kosten
1. Betrieb von Lautsprecheranlagen auf Motorfahrzeugen: Fr. 100.- bis Fr. 300.-
2. Veranstaltungen: Fr. 100.- bis Fr. 3'000.-
3. übrige Bewilligungen: max. Fr. 1'000.-
p) Einzug von Ausweisen und Kontrollschildern: Fr. 150.-
q) Ermächtigung des Gemeinderats, Verkehrskontrollen durchzuführen und Anzeigen zu erstatten; nach Kosten: Fr. 800.-
r) Rettungseinsätze auf Gewässern
1. pro Stunde und Einsatzkraft: Fr. 120.-
2. Rettungsboot mit Maschinenantrieb; pro Stunde: Fr. 85.-
2. Wird eine Gebühr gemäss Absatz 1 lit. a Ziff. 4 entrichtet, leistet die Kantonspolizei den Polizeikräften der Gemeinden folgende Vergütung
a) beim gemeinsamen Ausrücken der Polizeikräfte der Gemeinden und der Kantonspolizei: Fr. 150.-
b) beim alleinigen Ausrücken der Polizeikräfte der Gemeinden: Fr. 300.-