662.111
STVAOCRUMCGebührV
CH-AG
§ 6 Gebührenverordnung (GebührV) - Allgemeine Ausnahmen von der Gebührenpflicht
Allgemeines
§ 6 GebührV · Allgemeine Ausnahmen von der Gebührenpflicht
1. Folgende Leistungen sind unentgeltlich
a) Adressänderungen,
b) Erstellung von Kopien oder Scans von amtlichen Dokumenten bis 30 Seiten.