662.111
STVAOCRUMCGebührV
CH-AG
§ 33 Gebührenverordnung (GebührV) - Abteilung Raumentwicklung
Verwaltungsgebühren - Aufgabenbereiche des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) - Aufgabenbereich Raumentwicklung
§ 33 GebührV · Abteilung Raumentwicklung
1. Die Abteilung Raumentwicklung erhebt für die Vorprüfung von freiwillig erstellten Gestaltungsplänen folgende Gebühren
a) erste Vorprüfung: Fr. 3'100.-
b) zweite Vorprüfung: Fr. 2'800.-
c) dritte Vorprüfung: Fr. 2'500.-