Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
662.111 STVAOCRUMCGebührV CH-AG

§ 33 Gebührenverordnung (GebührV) - Abteilung Raumentwicklung

Verwaltungsgebühren - Aufgabenbereiche des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) - Aufgabenbereich Raumentwicklung
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§ 33 GebührV · Abteilung Raumentwicklung

1. Die Abteilung Raumentwicklung erhebt für die Vorprüfung von freiwillig erstellten Gestaltungsplänen folgende Gebühren

a) erste Vorprüfung: Fr. 3'100.-

b) zweite Vorprüfung: Fr. 2'800.-

c) dritte Vorprüfung: Fr. 2'500.-

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