§ 30 Gebührenverordnung (GebührV) - Abteilung Gesundheit
§ 30 GebührV · Abteilung Gesundheit
1. Die Abteilung Gesundheit erhebt folgende Gebühren
a) Behandlung von Gesuchen um Erteilung von
1. Berufsausübungsbewilligungen an Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte (Medizinalpersonen): Fr. 700.-
2. Berufsausübungsbewilligungen an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (Psychologiefachpersonen): Fr. 700.-
3. Stellvertreterbewilligungen an Medizinalpersonen sowie an Drogistinnen und Drogisten: Fr. 100.-
4. Assistentenbewilligungen an Medizinalpersonen: Fr. 100.-
5. Filialpraxisbewilligungen an Zahnärztinnen und Zahnärzte: Fr. 600.-
6. Bewilligungen an Ärztinnen und Ärzte zum Betrieb einer Privatapotheke: Fr. 600.-
7. Berufsausübungsbewilligungen in den Bereichen Augenoptik, Dentalhygiene, Drogerie, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Geburtshilfe/Hebammen, Krankenpflege, Logopädie, Medizinische Massage, Naturheilpraxis, Osteopathie, Podologie und Physiotherapie: Fr. 200.-
8. provisorischen oder definitiven Betriebsbewilligungen für Apotheken und Drogerien: Fr. 300.-
9. Bewilligungen an Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen, wie Laboratorien, Transport- und Rettungsunternehmen sowie Abgabestellen für Mittel und Gegenstände: Fr. 500.-
10. Bewilligungen an Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen wegen veränderter räumlicher und betrieblicher Verhältnisse; nach Kosten: Fr. 50.- bis Fr. 500.-
11. Zulassungen zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP-Zulassung) und OKP-Bestätigungen an Personen, die einen Medizinal-, Gesundheits- oder Psychologieberuf ausüben, beziehungsweise an Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen; nach Kosten: Fr. 150.- bis Fr. 400.-
12. erstmaligen Bewilligungen zur Lagerung von Blut und Blutprodukten: Fr. 400.-
13. erneuerten Bewilligungen oder Anpassungen von Bewilligungen zur Lagerung von Blut und Blutprodukten: Fr. 200.-
14. Versandhandelsbewilligungen für Arzneimittel; nach Kosten: Fr. 500.- bis Fr. 2'000.-
15. Bewilligungen zur Abgabe von Heilmitteln an Gewerbeausstellungen: Fr. 200.-
16. erstmaligen Bewilligungen für die Abgabe von Tierarzneimitteln durch Tierärztinnen und Tierärzte sowie durch Zoo- und Imkerfachgeschäfte: Fr. 100.-
17. erneuerten Bewilligungen für die Abgabe von Tierarzneimitteln durch Tierärztinnen und Tierärzte sowie durch Zoo- und Imkerfachgeschäfte: Fr. 50.-
18. Bewilligungen zur In-vitro-Fertilisation; nach Kosten: Fr. 500.- bis Fr. 2'000.-
19. Bewilligungen zur Eröffnung und zum Betrieb von Spitälern; nach Kosten: Fr. 1000.- bis Fr. 5'000.-
20. Bewilligungen zur Eröffnung und zum Betrieb von stationären Einrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen mit integrierten Tages- und Nachtstrukturen; nach Kosten: Fr. 100.- bis Fr. 5'000.-
21. Bewilligungen zur Eröffnung und zum Betrieb von Therapieeinrichtungen im Suchtmittelbereich; nach Kosten: Fr. 500.- bis Fr. 2'000.-
22. erstmaligen Bewilligungen zur Herstellung von und zum Verkehr mit Betäubungsmitteln an Apothekerinnen und Apotheker, Spitäler und wissenschaftliche Institute: Fr. 250.-
23. erneuerten Bewilligungen zur Herstellung von und zum Verkehr mit Betäubungsmitteln an Apothekerinnen und Apotheker, Spitäler und wissenschaftliche Institute: Fr. 200.-
b) Erstellung einer Unbedenklichkeitsbestätigung: Fr. 50.-
c) Meldeverfahren für Leistungserbringende im Gesundheitswesen aus dem Ausland: Fr. 100.-
d) Nachprüfung von Berufsqualifikationen von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen aus dem Ausland; nach Kosten
e) Kontrollen, Inspektionen, Visitationen und Entscheide im Bereich des Vollzugs der Medizinal-, Gesundheits- und Psychologieberufe- sowie der Heilmittel- und Betäubungsmittelgesetzgebung des Bundes sowie der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung; nach Kosten
f) Erstellung einer Seniorenbestätigung: Fr. 50.-
g) Überprüfung des Medikamentenabgabeverhaltens von freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten; nach Kosten: Fr. 500.- bis Fr. 1'500.-
h) Ausübung der Aufsichts-, Kontroll- und Vollstreckungsfunktionen gegenüber Spitälern und stationären Pflegeeinrichtungen; nach Kosten: Fr. 50.- bis Fr. 50'000.-
i) Festsetzung der Tarife von Leistungserbringenden in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; nach Kosten: Fr. 1'000.- bis Fr. 30'000.-
j) Entsorgung von Betäubungsmitteln; nach Kosten