661.710
GGEBDDCRDCT
CH-AG
§ 7 Dekret über Gebühren für Amtshandlungen der Gemeinden (Gemeindegebührendekret, GGebD)
Gemeinderat
§ 7 Gemeindegebührendekret, GGebD
1. Für die Sicherung des Nachlasses wird eine Gebühr von 0,5 ‰ des Reinvermögens, mindestens aber Fr. 60.-, maximal Fr. 500.- bezogen, sofern dieses mehr als Fr. 10'000.- beträgt.