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661.710 GGEBDDCRDCT CH-AG

§ 7 Dekret über Gebühren für Amtshandlungen der Gemeinden (Gemeindegebührendekret, GGebD)

Gemeinderat
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§ 7 Gemeindegebührendekret, GGebD

1. Für die Sicherung des Nachlasses wird eine Gebühr von 0,5 ‰ des Reinvermögens, mindestens aber Fr. 60.-, maximal Fr. 500.- bezogen, sofern dieses mehr als Fr. 10'000.- beträgt.

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