661.710
GGEBDDCRDCT
CH-AG
§ 17 Dekret über Gebühren für Amtshandlungen der Gemeinden (Gemeindegebührendekret, GGebD)
Rechtsmittel
§ 17 Gemeindegebührendekret, GGebD
1. Die von den Gemeinden festgesetzten Gebühren können mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.