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661.710 GGEBDDCRDCT CH-AG

§ 17 Dekret über Gebühren für Amtshandlungen der Gemeinden (Gemeindegebührendekret, GGebD)

Rechtsmittel
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§ 17 Gemeindegebührendekret, GGebD

1. Die von den Gemeinden festgesetzten Gebühren können mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

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