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661.710 GGEBDDCRDCT CH-AG

§ 13a Dekret über Gebühren für Amtshandlungen der Gemeinden (Gemeindegebührendekret, GGebD)

Zivilstandsamt
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§ 13a Gemeindegebührendekret, GGebD

1. Das Regionale Zivilstandsamt erhebt für die Bearbeitung eines Antrags gemäss den §§ 8 Abs. 2bis, 11 Abs. 3 oder 121 des Gemeindegesetzes folgende Gebühren

a) von Einzelpersonen Fr. 75.-,

b) von Eltern mit ihren minderjährigen Kindern Fr. 100.-,

c) von Ehepaaren oder Paaren in eingetragener Partnerschaft Fr. 100.-.

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