661.710
GGEBDDCRDCT
CH-AG
§ 1 Dekret über Gebühren für Amtshandlungen der Gemeinden (Gemeindegebührendekret, GGebD)
Allgemeines
§ 1 Gemeindegebührendekret, GGebD
1. Die in diesem Dekret festgelegten Gebühren fallen in die Einwohnerkasse, wenn die Gemeinden Besoldungen festsetzen, die der Arbeitslast und der Verantwortung des Personals angemessen sind.