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§ 1 Dekret über Gebühren für Amtshandlungen der Gemeinden (Gemeindegebührendekret, GGebD)

Allgemeines
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§ 1 Gemeindegebührendekret, GGebD

1. Die in diesem Dekret festgelegten Gebühren fallen in die Einwohnerkasse, wenn die Gemeinden Besoldungen festsetzen, die der Arbeitslast und der Verantwortung des Personals angemessen sind.

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