651.821
VeVSt
CH-AG
§ 4 Verordnung über elektronische Verfahren im Steuerbereich (VeVSt) - Andere Eingaben
Elektronische Einreichung von Eingaben durch die steuerpflichtige Person
§ 4 VeVSt · Andere Eingaben
1. Für das rechtsgültige elektronische Einreichen anderer Eingaben als die Steuererklärung stellt das Kantonale Steueramt den steuerpflichtigen Personen das elektronische Steuerkonto (eSteuerkonto) auf dem kantonalen Behördenportal zur Verfügung, wenn diese über ein Benutzerkonto im Behördenportal verfügen.
2. Die Authentifizierung der steuerpflichtigen Person erfolgt mittels SwissID mit geprüfter Identität.