651.821
VeVSt
CH-AG
§ 16 Verordnung über elektronische Verfahren im Steuerbereich (VeVSt) - Einsichtsportal
Elektronische Einsichtnahme in Steuerrechnungen und -zahlungen
§ 16 VeVSt · Einsichtsportal
1. Für die elektronische Einsichtnahme in Steuerrechnungen und -zahlungen stellt das Kantonale Steueramt den steuerpflichtigen Personen das eSteuerkonto auf dem kantonalen Behördenportal zur Verfügung, wenn diese über ein Benutzerkonto im Behördenportal verfügen.
2. Die Authentifizierung der steuerpflichtigen Person erfolgt mittels SwissID mit geprüfter Identität.