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651.821 VeVSt CH-AG

§ 15 Verordnung über elektronische Verfahren im Steuerbereich (VeVSt) - Format und Unterzeichnung

Elektronische Zustellung von Verfügungen, Entscheiden, Mitteilungen und Rechnungen
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§ 15 VeVSt · Format und Unterzeichnung

1. Verfügungen, Entscheide, Mitteilungen und Rechnungen werden im Format PDF/A übermittelt, Beilagen im Format PDF.

2. Wird eine Unterzeichnung gesetzlich vorgeschrieben, tritt anstelle der Unterzeichnung die qualifizierte elektronische Signatur gemäss dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) vom 18. März 2016.

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