651.821
VeVSt
CH-AG
§ 11 Verordnung über elektronische Verfahren im Steuerbereich (VeVSt) - Form der Erklärung und Widerruf
Elektronische Zustellung von Verfügungen, Entscheiden, Mitteilungen und Rechnungen
§ 11 VeVSt · Form der Erklärung und Widerruf
1. Die Erklärung gemäss § 10 erfolgt elektronisch im eSteuerkonto oder in Papierform.
2. Die Erklärung kann jederzeit elektronisch im eSteuerkonto oder in Papierform widerrufen werden. Der Widerruf durch eine gemeinsam steuerpflichtige Person gilt für beide gemeinsam steuerpflichtigen Personen.
3. Für bereits elektronisch zur Abholung bereitgestellte Verfügungen, Entscheide, Mitteilungen und Rechnungen ist ein Widerruf nicht mehr zulässig.