Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.712 QStV-AG CH-AG

§ 2 Verordnung über die Quellensteuer (QStV-AG) - Massgebende Verhältnisse für den Quellensteuerabzug; Berechnung

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 QStV-AG · Massgebende Verhältnisse für den Quellensteuerabzug; Berechnung

1. Für den Quellensteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Auszahlung, Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung massgebend.

2. Für die Berechnung der Quellensteuer gilt § 58 Abs. 3 StG sinngemäss.

← § 1 QStV-AG Verordnung über die Quellensteuer (QStV-AG) - Anwendbare Quellensteuertarife § 3 QStV-AG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →