651.712
QStV-AG
CH-AG
§ 18 Verordnung über die Quellensteuer (QStV-AG) - Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von Renten aus Vorsorge
Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sowie juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
§ 18 QStV-AG · Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von Renten aus Vorsorge
1. Art. 18 QStV gilt sinngemäss.