651.712
QStV-AG
CH-AG
§ 13 Verordnung über die Quellensteuer (QStV-AG) - Wechsel von der ordentlichen Besteuerung zur Quellenbesteuerung
Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
§ 13 QStV-AG · Wechsel von der ordentlichen Besteuerung zur Quellenbesteuerung
1. Art. 13 QStV gilt sinngemäss.