651.712
QStV-AG
CH-AG
§ 12 Verordnung über die Quellensteuer (QStV-AG) - Wechsel von der Quellenbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung
Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
§ 12 QStV-AG · Wechsel von der Quellenbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung
1. Art. 12 QStV gilt sinngemäss.