651.271
CH-AG
§ 19 Verordnung über das Nachlassinventar - Publikation und Inkrafttreten; Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 19 Verordnung über das Nachlassinventar · Publikation und Inkrafttreten; Aufhebung bisherigen Rechts
1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
2. Die Verordnung über die Nachlassinventare vom 5. Dezember 1988 ist aufgehoben.