651.217
BETCLIFDVBG
CH-AG
§ 9 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG) - Vergleichsfaktoren (§ 51 Abs. 6 lit. a und b StG)
Bewertungsgrundsätze - Bewertung nach nichtlandwirtschaftlichen Kriterien
§ 9 VBG · Vergleichsfaktoren (§ 51 Abs. 6 lit. a und b StG)
1. Als Vergleichsfaktoren werden geschätzte Marktanpassungsfaktoren (MAF) und geschätzte empirische Zinssätze (EZS) herangezogen, die im mathematisch-statistischen Verfahren der multiplen linearen Regression unter Berücksichtigung von signifikanten Einflussgrössen ermittelt wurden.
2. Die Berechnung der beobachteten MAF erfolgt nach den Grundsätzen des Sachwertverfahrens auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden Sachwerten (Anhang 1).
3. Die Berechnung der beobachteten EZS erfolgt nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden Mietpreisen (Anhang 2).