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651.217 BETCLIFDVBG CH-AG

§ 7 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG) - Sachwert (§ 51 Abs. 6 lit. a StG)

Bewertungsgrundsätze - Bewertung nach nichtlandwirtschaftlichen Kriterien
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§ 7 VBG · Sachwert (§ 51 Abs. 6 lit. a StG)

1. Der Sachwert eines Grundstücks entspricht der Summe aus dem Zeitwert der Gebäude, der Umgebung, den Nebenkosten sowie dem Bodenwert.

2. Der Zeitwert entspricht dem um die technische Wertminderung reduzierten Neuwert.

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