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651.217 BETCLIFDVBG CH-AG

§ 4 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG) - Einzelbewertung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 VBG · Einzelbewertung

1. Bei einer Einzelbewertung gemäss § 218 Abs. 2 StG sind die Verhältnisse derjenigen Steuerperiode massgebend, in der die wesentliche Änderung erfolgte oder bei unrichtigen Werten die Neubewertung eingeleitet wurde.

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