651.217
BETCLIFDVBG
CH-AG
§ 4 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG) - Einzelbewertung
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 VBG · Einzelbewertung
1. Bei einer Einzelbewertung gemäss § 218 Abs. 2 StG sind die Verhältnisse derjenigen Steuerperiode massgebend, in der die wesentliche Änderung erfolgte oder bei unrichtigen Werten die Neubewertung eingeleitet wurde.