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651.217 BETCLIFDVBG CH-AG

§ 16 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG) - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmung
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§ 16 VBG · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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