651.140
CH-AG
§ 1 Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016
§ 1 Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016
1. Die bisher geltenden, auf Basis der Neuschätzung per 1. Januar 1999 verfügten Eigenmietwerte selbstbewohnter Liegenschaften im Kanton Aargau werden per 1. Januar 2016 angepasst. Die Anpassung erfolgt für jede Gemeinde gesondert gestützt auf die im Anhang festgelegten Zu- und Abschläge.