Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.135 CH-AG

§ 4 Verordnung über die Anpassung des Steuergesetzes an die Teuerung (Progressionsverordnung 2025)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Progressionsverordnung 2025

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt ab Steuerjahr 2025.

← § 3 Progressionsverordnung 2025 Verordnung über die Anpassung des Steuergesetzes an die Teuerung (Progressionsverordnung 2025)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →