651.111
StGV
CH-AG
§ 9 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Wohnrecht (§ 30 Abs. 1 lit. a StG)
Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
§ 9 StGV · Wohnrecht (§ 30 Abs. 1 lit. a StG)
1. Das Wohnrecht fällt unter die Nutzniessung und ist deshalb bei der berechtigten Person vollumfänglich einkommenssteuerpflichtig.