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651.111 StGV CH-AG

§ 9 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Wohnrecht (§ 30 Abs. 1 lit. a StG)

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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§ 9 StGV · Wohnrecht (§ 30 Abs. 1 lit. a StG)

1. Das Wohnrecht fällt unter die Nutzniessung und ist deshalb bei der berechtigten Person vollumfänglich einkommenssteuerpflichtig.

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