651.111
StGV
CH-AG
§ 5 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Besteuerung nach dem Aufwand (§ 24 StG)
Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Allgemeine Bestimmungen
§ 5 StGV · Besteuerung nach dem Aufwand (§ 24 StG)
1. Bei der Festlegung des dem Aufwand entsprechenden Einkommens findet die Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer vom 20. Februar 2013 sinngemäss Anwendung.