651.111
StGV
CH-AG
§ 48 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Besitzesdauer (§ 110 StG)
Grundstückgewinnsteuern
§ 48 StGV · Besitzesdauer (§ 110 StG)
1. Die Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen unterbricht die Besitzesdauer nicht.