Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.111 StGV CH-AG

§ 38 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Verweisung auf die Bestimmungen der natürlichen Personen

Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (97 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 38 StGV · Verweisung auf die Bestimmungen der natürlichen Personen

1. Die Bestimmungen des ersten Teils dieser Verordnung gelten sinngemäss auch für die juristischen Personen, soweit im Folgenden keine abweichenden Bestimmungen aufgeführt sind.

← § 37 StGV Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Getrennter Wohnsitz der Eheleute (§ 21 Abs. 1 StG) § 40 StGV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →