651.111
StGV
CH-AG
§ 38 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Verweisung auf die Bestimmungen der natürlichen Personen
Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
§ 38 StGV · Verweisung auf die Bestimmungen der natürlichen Personen
1. Die Bestimmungen des ersten Teils dieser Verordnung gelten sinngemäss auch für die juristischen Personen, soweit im Folgenden keine abweichenden Bestimmungen aufgeführt sind.