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651.111 StGV CH-AG

§ 30 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - 2. Liquidationsgewinne (§ 45 Abs. 1 lit. f StG)

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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§ 30 StGV · 2. Liquidationsgewinne (§ 45 Abs. 1 lit. f StG)

1. Soweit das Steuergesetz und diese Verordnung keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gilt wie bei der direkten Bundessteuer die LGBV.

1bis. ...

1ter. ...

2. ...

3. ...

4. ...

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