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651.111 StGV CH-AG

§ 29 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Steuerberechnung 1. Tarif (§ 43 StG)

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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§ 29 StGV · Steuerberechnung 1. Tarif (§ 43 StG)

1. Bei der Einkommenssteuer sind die Beträge der einfachen Kantonssteuer auf den nächsten Franken abzurunden.

2. ...

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