651.111
StGV
CH-AG
§ 22 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Nachweis für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (§ 36 Abs. 2 lit. b Ziff. 3 bzw. § 69 lit. f StG)
Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
§ 22 StGV · Nachweis für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (§ 36 Abs. 2 lit. b Ziff. 3 bzw. § 69 lit. f StG)
1. Als Mindestanforderung für den Nachweis eigener Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist den Steuerbehörden ein schriftliches Forschungs- respektive Entwicklungskonzept mit Projektbeschrieb, Zeit- und Kostenrahmen einzureichen.
2. Als liquides Umlaufvermögen gilt die Differenz zwischen dem gesamten Umlaufvermögen inklusive Debitoren und Warenlager und dem kurzfristigen Fremdkapital.