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651.111 StGV CH-AG

§ 22 Verordnung zum Steuergesetz (StGV) - Nachweis für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (§ 36 Abs. 2 lit. b Ziff. 3 bzw. § 69 lit. f StG)

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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§ 22 StGV · Nachweis für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (§ 36 Abs. 2 lit. b Ziff. 3 bzw. § 69 lit. f StG)

1. Als Mindestanforderung für den Nachweis eigener Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist den Steuerbehörden ein schriftliches Forschungs- respektive Entwicklungskonzept mit Projektbeschrieb, Zeit- und Kostenrahmen einzureichen.

2. Als liquides Umlaufvermögen gilt die Differenz zwischen dem gesamten Umlaufvermögen inklusive Debitoren und Warenlager und dem kurzfristigen Fremdkapital.

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