651.110
CH-AG
§ 4 Dekret über die Möglichkeit von Steuererleichterungen - Art und Ausmass der Steuererleichterung
§ 4 Dekret über die Möglichkeit von Steuererleichterungen · Art und Ausmass der Steuererleichterung
1. Die Steuererleichterung erfolgt bei juristischen Personen durch Gewährung einer prozentualen Reduktion der veranlagten Steuerbeträge und bei natürlichen Personen durch Gewährung einer prozentualen Reduktion der auf den Geschäftsbetrieb entfallenden steuerbaren Einkünfte und Vermögensanteile. Für den Steuersatz ist bei den natürlichen Personen das gesamte Einkommen und Vermögen massgebend.
2. Die gemäss § 5 Abs. 2 verfügende Instanz legt das Ausmass der Reduktion im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände fest.
3. Vorbehalten bleibt die allgemeine Mindeststeuer gemäss § 88 des Steuergesetzes.